Satzung des Förderkreises
Satzung „Förderkreis Behindertenhilfe der Zieglerschen„
Ausgabe 02 vom 08.04.2016
Seite 1 von 4 Anmerkung: Die Bezeichnung der Ämter wurde im Satzungstext der Einfachheit halber männlich gehalten; dies impliziert jedoch keine geschlechtsspezifische Besetzung der Ämter.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftjahr
1. Der am 17.07.1998 gegründete Verein führt den Namen
„Förderkreis Behindertenhilfe der Zieglerschen„
2. Der Verein hat seinen Sitz in Horgenzell
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr
4. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Ravensburg einzutragen; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.„
§ 2 Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke„ der Abgabenordnung (§ 51ff AO).
2. Zweck des Vereins ist die Förderung des geistigen, seelischen und körperlichen Wohles der in den Zieglerschen e.V., Geschäftsbereich Behindertenhilfe, (Tätigkeitsbereich des Vereins) lebenden und arbei-tenden Menschen mit Behinderung und die Unterstützung der Angehörigen und Betreuer dieser Menschen.